Dienstag, 7.7.2020
Eilantrag gegen "Lockdown“ im Kreis Gütersloh erfolgreich

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Eilbeschluss vom 06.07.2020 die für den Kreis Gütersloh geltende "Zweite Corona-Regionalverordnung" vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese sieht für den Kreis eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 07.07.2020 vor. Hintergrund für diesen Lockdown war ein Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb mit über 1.500 Infizierten. Das Gericht hält die Aufrechterhaltung des Lockdowns für nicht mehr verhältnismäßig.

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