Dienstag, 7.7.2020
Eilantrag gegen "Lockdown“ im Kreis Gütersloh erfolgreich

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Eilbeschluss vom 06.07.2020 die für den Kreis Gütersloh geltende "Zweite Corona-Regionalverordnung" vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese sieht für den Kreis eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 07.07.2020 vor. Hintergrund für diesen Lockdown war ein Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb mit über 1.500 Infizierten. Das Gericht hält die Aufrechterhaltung des Lockdowns für nicht mehr verhältnismäßig.

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Montag, 29.6.2020
"Lockdown" im gesamten Kreis Gütersloh voraussichtlich rechtmäßig

Nach dem Corona-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück mit über 1.500 Infizierten hat das Oberverwaltungsgericht Münster den für den gesamten Kreis Gütersloh angeordneten "Lockdown" in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt. Das Ergreifen konkreter Maßnahmen vor Ort im Fall steigender Neuinfektionszahlen in den kreisangehörigen Kommunen sei weniger effektiv als die kreisweiten Maßnahmen. Der "Lockdown" sei auch verhältnismäßig.

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