Mittwoch, 27.4.2022
Kein Vertrieb cannabidiolhaltiger Lebensmittel ohne vorherige Zulassung

Ein Lebensmittel, das Cannabidiol (CBD) enthält, darf nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 11.03.2022 entschieden und eine Klage um ein cannabidiolhaltiges Tofu-Produkt abgewiesen. Maßgeblich für die Beurteilung der Neuartigkeit im Sinn der europäischen Novel-Food-Verordnung sei das Lebensmittel, nicht die einzelnen Zutaten.

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