Eine Boulevardzeitung wollte das deutsche Staatsoberhaupt als Zeugen im Streit mit einem ehemaligen Spitzenbeamten aus dem BMI laden. Der berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Bundespräsident. Das VG Berlin hielt eine Klage des Medienhauses gegen die Verweigerung zumindest für zulässig.
Mehr lesenBürgerinnen und Bürger können vom Bundespräsidialamt nicht verlangen, Kopien der Glückwunschtelegramme des Bundespräsidenten an ausländische Staatsoberhäupter zu erhalten. Die Vorbereitung präsidentieller Akte fällt laut BVerwG nicht in den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes.
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