Die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes ist mit ihrer Klage gegen eine neue Beförderungsrichtlinie für den Geheimdienst gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht befand in erster und letzter Instanz: Ihr fehlt die Klagebefugnis. Und das gelte auch für ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesbehörden.
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