Donnerstag, 1.2.2024
BioNTech muss keine Auskunft zu Corona-Impfstoff erteilen

Ein Mann, der mit Comirnaty geimpft wurde und Erkrankungen darauf zurückführt, hat keinen Auskunftsanspruch gegen die Herstellerfirma BioNTech. Die Auskunft sei nicht erforderlich, um über einen arzneimittelrechtlichen Schadensersatzanspruch zu entscheiden, so das LG Mainz.

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