Donnerstag, 6.4.2023
Betriebsratswahl bei Porsche für unwirksam erklärt

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche für unwirksam erklärt. Hintergrund sei, dass knapp 100 Mitarbeitende der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Büchele. Wegen einer ähnlichen Konstellation hatte Büchele bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt.

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