Donnerstag, 31.3.2022
Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen "Kennenlern-Praktikums" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht heute unter Verweis auf die Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft entschieden, nach der die Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung unfallversichert seien.

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