Freitag, 7.10.2022
Haftbeschwerde wegen nicht ausreichender Termindichte erfolgreich

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat der Haftbeschwerde eines Mannes stattgegeben, der sich seit März 2020 in Untersuchungshaft befindet und im August 2022 zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. In der knapp zwei Jahre dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen und zum Teil weniger als zwei Stunden pro Tag verhandelt worden. Dies stelle einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz dar.

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