Montag, 19.10.2020
Doppelte Urteilsbegründung bedarf auch doppelter Berufungsbegründung

Begründet ein Gericht sein Urteil mit zwei selbstständig tragenden Gründen, muss für beide ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angegeben werden, um die Berufung zuzulassen. So entschied der Bundesgerichtshof am 10.09.2020 im Fall eines Rechtsanwalts, der vergeblich die Zulassung als Syndikusanwalt verlangte. Er scheiterte daran, dass er zugleich mehrfacher Geschäftsführer war. Diese Begründung der Vorinstanz hatte er nicht angegriffen.

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