Freitag, 17.5.2024
Fremdgeld nicht weitergeleitet: Anwalt entgeht Sanktion

Statt Kostenerstattungen an die Rechtsschutzversicherung weiterzuleiten, hatte ein Anwalt sie mit seiner Honorarforderung gegenüber seinem Mandanten verrechnet. Der AGH Hamburg bejahte eine objektive Berufspflichtverletzung, nahm im konkreten Fall aber einen unvermeidbaren Verbotsirrtum an.

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