Mittwoch, 3.6.2020
BGH: Streit um Reichweite anwaltlicher Berufshaftpflichtversicherung

Mit Hinweisbeschluss vom 18.03.2020 hat der Bundesgerichtshof Vorgaben zur Auslegung von Klauseln der Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts gemacht. Es komme auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen und den jeweiligen Einzelfall an. Im zugrunde liegenden Fall verneinte der IV. Zivilsenat eine Haftung der Versicherung für die Tätigkeit eines Anwalts beim Verkauf von Lebensversicherungen, da diese nicht der in den Bedingungen abschließend beschriebenen "Tätigkeit als Rechtsanwalt" entsprach.

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