Versicherung soll Schadenersatz wegen ausbleibender Zahlungen leisten
Die Kunden verlangten von der Berufshaftpflichtversicherung eines Anwalts Schadenersatz. Er war als Treuhänder der Kläger auf Vorschlag der Käuferin, einer AG, beim Verkauf von drei Lebensversicherungen tätig geworden. Im Jahr 2012 untersagte die Schweizer Bankenaufsicht der Aktiengesellschaft den Vertrieb wegen Verstoßes gegen das Schweizer Bankengesetz. Die Kunden gingen wegen Konkurses der Firma leer aus. Der Anwalt trat im Wege eines Vergleichs Ansprüche gegen seine Haftpflichtversicherung an die Kunden ab. Mangels Leistungspflicht gingen die Verkäufer aber auch hier leer aus.
BGH: Einordnung als versicherte anwaltliche Tätigkeit Frage des Einzelfalls
Der BGH schloss sich der Meinung der Vorinstanzen an, die nicht von einer versicherten Tätigkeit im Rahmen der Berufshaftpflicht ausgegangen waren. Das Gericht sah die Frage als nur im Einzelfall und abhängig von den Versicherungsbedingungen als klärbar an und stellte fest, dass die "Tätigkeit als Rechtsanwalt" in den Bedingungen abschließend beschrieben werde. Dies gelte auch bei einer ansonsten gebotenen weiten Auslegung des Deckungsumfangs. Die Tätigkeit beim Verkauf der Versicherungen sei aber nicht darunter gefallen.