Mittwoch, 31.8.2022
Berufswidriges Werbeverhalten eines "Notars & Mediators"

Führt ein hauptberuflicher Notar neben seiner Amtsbezeichnung gleichberechtigt auch die eines "Mediators", kann beim rechtsuchenden Publikum der falsche Eindruck hervorgerufen werden, er übe neben seinem Amt einen weiteren Beruf aus. Laut Bundesgerichtshof unterliegt diese irreführende Selbstdarstellung dem Verbot berufswidriger Werbung.

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