Dienstag, 27.2.2024
BFH warnt vor Nachteilen bei verbreiteter Testamentsgestaltung

Das von über 50% der Ehepaare genutzte "Berliner Testament", das den überlebenden Gatten zunächst zum Alleinerben einsetzt und etwaige Kinder erst nach dessen Tod zum Zuge kommen lässt, hat juristische Tücken. Davor hat der BFH am Mittwoch in München auf seiner jährlichen Pressekonferenz gewarnt.

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Montag, 28.3.2022
Verlangen (korrigierten) Nachlassverzeichnisses löst Pflichtteilsstrafklausel in Berliner Testament nicht aus

Bei einem Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel wird die Strafklausel nicht schon dadurch ausgelöst, dass der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden die Vorlage eine Nachlassverzeichnisses sowie dessen Korrektur fordert. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Darin allein liege noch kein Fordern des Pflichtteils, sondern nur das Verlangen einer Auskunft über den Wert des Nachlasses, die für eine sinnvolle Entscheidung erforderlich sei.

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