Montag, 17.4.2023
Verfassungsschutz darf AfD Bayern vorerst weiter beobachten

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf den bayerischen Landesverband der AfD vorläufig weiter auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren. Dies hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren entschieden und Anträge der AfD Bayern abgelehnt. Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.

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