Der Verfassungsschutz darf die AfD Baden-Württemberg offen beobachten. Das VG Stuttgart sieht ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung – unter anderem wegen eines verfassungswidrigen Volksbegriffs.
Mehr lesenDas Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf den bayerischen Landesverband der AfD vorläufig weiter auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren. Dies hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren entschieden und Anträge der AfD Bayern abgelehnt. Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.
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