Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung" vor, entschied das AG Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt.
Mehr lesenDas VG Göttingen hat einen Professor der Universität Göttingen um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft, weil er mehrfach Mitarbeiterinnen, Studentinnen und Doktorandinnen sexualisiert belästigt haben soll. Er durfte jedoch im Dienst bleiben.
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