Donnerstag, 8.9.2022
Beachvolleyballanlage darf nicht allgemein zum Feiern genutzt werden

Anwohner haben Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung einer Beachvolleyballanlage zu ungenehmigten Feiern und Veranstaltungen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Die Feiern auf dem Vereinsplatz seien nicht von der Baugenehmigung gedeckt. Lediglich jeweils ein Turnier zum Saisonstart und -ende sowie ein Dorf-Turnier im Sommer seien zulässig, so so das Gericht.

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