Anwohner haben Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung einer Beachvolleyballanlage zu ungenehmigten Feiern und Veranstaltungen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Die Feiern auf dem Vereinsplatz seien nicht von der Baugenehmigung gedeckt. Lediglich jeweils ein Turnier zum Saisonstart und -ende sowie ein Dorf-Turnier im Sommer seien zulässig, so so das Gericht.
Mehr lesenDer Eigentümer eines im Mischgebiet gelegenen Wohngrundstücks hat keinen Anspruch auf Maßnahmen zum Schutz vor Lärmimmissionen, die durch den Betrieb eines Buswendeplatzes in der Nähe seines Grundstücks hervorgerufen werden, wenn die Lärmbelastung die geltende Zumutbarkeitsschwelle der TA Lärm nicht erreicht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Mehr lesenDas baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und eine auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichtete Klage abgewiesen. Zwar gingen von den E-Autos keine störenden Fahrgeräusche oder akustische Warnsignale aus, aber die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens würden die zulässigen nächtlichen Werte überschreiten.
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