Mittwoch, 22.12.2021
Mieter müssen Kosten für Baumfällarbeiten mittragen

Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Formulierung "Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen" in der Betriebskostenverordnung umfasse auch Baumfällarbeiten. Die erforderliche Beseitigung eines Baumes sei für den Mieter darüber hinaus kein völlig unerwartetes Ereignis.

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