Eine Bananenreiferei hat keinen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage (für das Jahr 2014), weil sie kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Sinn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist. Manipulationen beim Reifeprozess der Bananen führten nicht zu einem neuen Erzeugnis, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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