Donnerstag, 1.10.2020
Kein Auszahlungsanspruch bei gelochten Sparbüchern

Der Inhaber eines gelochten Sparbuchs hat keinen Anspruch auf Auszahlung darin aufgeführter Guthaben. Ein gelochtes Sparbuch begründe die Vermutung, dass es bereits wegen der Auszahlung des Sparbetrages entwertet wurde, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 23.12.2019.

Mehr lesen