Freitag, 2.8.2024
Fall Maja T.: BVerfG liefert Beschlussgründe

Das BVerfG hatte am 28. Juni per einstweiliger Anordnung verfügt, dass die non-binäre Person Maja T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden darf. Zu diesem Zeitpunkt war die Auslieferung aber bereits vollzogen worden. Nun hat das Gericht die Beschlussgründe veröffentlicht: Das KG hätte die Haftbedingungen in Ungarn genauer prüfen müssen.

Mehr lesen
Montag, 29.7.2024
Britischer Haftbefehl in EU nur nach eigenständiger Prüfung vollstreckbar

Aufgrund des Brexits gelten Besonderheiten für die Vollstreckung von Haftbefehlen aus Großbritannien in der EU: Insbesondere müssen die vollstreckenden Justizbehörden der Mitgliedstaaten eigenständig prüfen, ob im Fall der Auslieferung die Verletzung von Grundrechten im Sinne der Grundrechtecharta droht.

Mehr lesen