Nach der umstrittenen Auslieferung von Maja T. haben sich nun sieben weitere Verdächtige im Zusammenhang mit einem Angriff auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest der Polizei gestellt. Sie erheben schwere Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft.
Mehr lesenDas BVerfG hatte am 28. Juni per einstweiliger Anordnung verfügt, dass die non-binäre Person Maja T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden darf. Zu diesem Zeitpunkt war die Auslieferung aber bereits vollzogen worden. Nun hat das Gericht die Beschlussgründe veröffentlicht: Das KG hätte die Haftbedingungen in Ungarn genauer prüfen müssen.
Mehr lesenAufgrund des Brexits gelten Besonderheiten für die Vollstreckung von Haftbefehlen aus Großbritannien in der EU: Insbesondere müssen die vollstreckenden Justizbehörden der Mitgliedstaaten eigenständig prüfen, ob im Fall der Auslieferung die Verletzung von Grundrechten im Sinne der Grundrechtecharta droht.
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