Die niederländische Regelung, wonach EU-Dienstleister für entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten nach 90 Tagen eine gebührenpflichtige, niederländische Aufenthaltserlaubnis einholen müssen, verstößt nicht gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr. Das hat heute der EuGH entschieden.
Mehr lesenWer antisemitische und das NS-Unrecht verharmlosende Bilder in seinen WhatsApp-Status stellt, riskiert damit seine Aufenthaltserlaubnis. Denn solche Posts straften das zuvor erklärte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Lügen, so das VG Münster in einem Eilverfahren.
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