Die niederländische Regelung, wonach EU-Dienstleister für entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten nach 90 Tagen eine gebührenpflichtige, niederländische Aufenthaltserlaubnis einholen müssen, verstößt nicht gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr. Das hat heute der EuGH entschieden.
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