Bewohner einer Pflegewohngemeinschaft können die Aufwendungen für ihre Unterbringung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Allein ausschlaggebend ist laut BFH, dass die Pflege-WG demselben Zweck dient wie ein Heim - also Alte und Pflegebedürftige aufzunehmen und zu pflegen.
Mehr lesenAufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind laut Bundesfinanzhof regelmäßig auch ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Seit 2016 bestehe über Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Behandlung unter Medizinern kein nennenswerter Streit mehr.
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