Dienstag, 18.5.2021
Fernbleiben vom Präsenzunterricht kann amtsärztliches Attest erfordern

Schüler, die dem Präsenzunterricht unentschuldigt fernbleiben, müssen ein amtsärztliches Attest vorlegen, wenn ernsthafte Zweifel am Bestehen einer Erkrankung vorliegen. Dies gelte insbesondere, wenn sie oder ihre Eltern als Gegner der schulischen Maskenpflicht bekannt seien, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 12.05.2021.

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