Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, muss er es auf seinem Firmenbogen erstellen und darf nicht den Eindruck erwecken, nur den Entwurf eines Dritten zu übernehmen. Ansonsten genügt das Zeugnis nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg nicht den formellen Anforderungen nach § 109 GewO.
Mehr lesenEin Arbeitgeber darf die Dankesformel nicht aus erzieherischen Gründen aus einem Arbeitszeugnis streichen, weil die ehemalige Angestellte das Zeugnis mehrfach hat verbessern lassen. Einen Anspruch auf die Formel gibt es zwar laut BAG nicht, aber sie durfte auch nicht nachträglich gestrichen werden.
Mehr lesenEin Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten in einer an ein Schulzeugnis angelehnten Tabellenform beurteilt. Laut Bundesarbeitsgericht lassen sich die individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung in der Regel nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen darstellen.
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