Donnerstag, 17.12.2020
Mehr Arbeitnehmerschutz in der Fleischindustrie beschlossen

Der Bundestag hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen, nach dem in der Fleischindustrie ab dem 01.01.2021 Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft grundsätzlich verboten sind. Geregelt sind darin auch Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte, eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung sowie eine verbesserte staatliche Aufsicht. Bei Verstößen drohen höhere Bußgelder.

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