Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden eines Wurstherstellers und mehrerer Zeitarbeitsfirmen gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerden gegen das Verbot, in der Fleischwirtschaft Werkvertragsbeschäftigte oder Leiharbeiter einzusetzen, seien mangels ausreichender Begründung unzulässig, so das BVerfG.
Mehr lesenMit Beschluss vom 29.12.2020 hatte das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge gegen Teile des Arbeitsschutzkontrollgesetzes abgelehnt, das somit wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft treten konnte. Nun hat das Gericht die Begründung seiner ablehnenden Entscheidung vorgelegt. Danach sind die Eilanträge zum Teil schon nicht zulässig und haben ansonsten in der Sache keinen Erfolg.
Mehr lesenDas Arbeitsschutzkontrollgesetz, das für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sorgen soll, konnte wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor mehrere Eilanträge gegen das in dem Gesetz enthaltene grundsätzliche Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kerngeschäft der Fleischindustrie abgelehnt. Eine nähere Begründung werde nachgereicht, so das BVerfG.
Mehr lesenDer Bundestag hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen, nach dem in der Fleischindustrie ab dem 01.01.2021 Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft grundsätzlich verboten sind. Geregelt sind darin auch Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte, eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung sowie eine verbesserte staatliche Aufsicht. Bei Verstößen drohen höhere Bußgelder.
Mehr lesenDeutschlands größter Fleischverarbeiter Tönnies hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit Firmenneugründungen die gestern beschlossene Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Branche ab 2021 umgehen zu wollen. Tönnies hatte zuletzt 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück ins Handelsregister eintragen lassen.
Mehr lesenDas Bundeskabinett will für geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sorgen. Dazu hat es am 29.07.2020 das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht. Die Neuregelung legt zudem bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.
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