Montag, 10.6.2024
Größere Filialen brauchen eigenen Arbeitsschutzausschuss

Fi­li­al­un­ter­neh­men müs­sen in Fi­lia­len, in denen sie mehr als 20 Mit­ar­bei­ter be­schäf­ti­gen, Ar­beits­schutz­aus­schüs­se ein­rich­ten, auch wenn sie den Ar­beits­schutz im Un­ter­neh­men zen­tra­li­siert haben. Das BVer­wG bestätigte eine behördliche Anordnung. Dabei befasste es sich mit dem Be­triebs­be­griff im Arbeitssicherheitsgesetz.

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