Donnerstag, 14.12.2023
Keine Ersatzzustellung in "Geschäftsräumen" einer Angestellten

Eine Angestellte kann nicht per Ersatzzustellung an ihrem Arbeitsplatz geladen werden, da es sich nicht um ihre Geschäftsräume handelt. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden und damit einen Ordnungsgeldbeschluss gegen eine angestellte Fachärztin wegen Nichterscheinens zum Termin aufgehoben.

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