In einem Streit um die Angemessenheit einer Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz muss die Bosch Rexroth AG einem zwischenzeitlich ausgeschiedenen Arbeitnehmer umfassende Auskünfte erteilen, einschließlich Offenlegung eines Unternehmenskaufvertrages, mit dem Bosch Rexroth 2015 die gesamte Industrie- und Windgetriebesparte an ZF Friedrichshafen veräußerte. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt, wie Klägervertreter Mirko Möller von der Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf mitteilte.
Mehr lesenEin Arbeitgeber muss die Rechte an einer Erfindung seines Arbeitnehmers diesem nur dann übertragen, wenn er rechtzeitig eine Rückgabe verlangt. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass das nur in der gesetzlichen Frist von drei Monaten nach Ankündigung des Arbeitgebers, das Patent aufzugeben, geschehen kann. Dies gelte auch dann, wenn der Betrieb die Erfindung später doch selbst weiterbenutzen wolle.
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