Patent für Planetengetriebe für Windgeneratoren im Zentrum des Streits
Hintergrund ist laut Rechtsanwalt Möller, dass der Verkauf auch Patente umfasste, die die Erfindung eines Planetengetriebes für Windgeneratoren unter Schutz gestellt hatten und die der Kläger zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter entwickelt habe. Entsprechende Getriebe würden in unzähligen Windrädern verbaut, was dem Hersteller Millionenumsätze beschere. Möller zufolge hatte das Landgericht Mannheim (BeckRS 2019, 29036) dem Auskunftsbegehren des Klägers entsprochen. Dagegen habe Bosch Rexroth Berufung eingelegt.
Bosch Rexroth hatte sich auf Geschäftsgeheimnisgesetz und Geheimhaltungsverpflichtung berufen
Die Bevollmächtigten von Bosch Rexroth hätten sich zuletzt auf datenschutzrechtliche Gesichtspunkte, das im Jahr 2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und eine in dem Unternehmenskaufvertrag enthaltene vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung berufen. Das OLG Karlsruhe sei dieser Argumentation nicht gefolgt und habe die Berufung von Bosch Rexroth zurückgewiesen, so Möller.