Donnerstag, 3.12.2020
Maritime Werbung für Appel-Fischprodukte keine unlautere Iglo-Nachahmung
Der Hersteller von Tiefkühlkost Iglo ist mit einer Klage gegen Appel Feinkost wegen des Vorwurfs der irreführenden Werbung für Fischprodukte erstinstanzlich gescheitert. Das Landgericht München I hat entschieden, dass die streitige Werbung mit männlichem Protagonisten und maritimem Hintergrund keine unlautere Nachahmung des Iglo-Werbekonzeptes darstelle, weil sie auf freihaltungsbedürftigen Motiven beruhe und sich erheblich unterscheide. Mehr lesen