Obwohl ein Rechtsanwalt die Daten der Gläubiger aus einer Insolvenzakte kopiert hatte, um sie auf seine Dienstleistungen aufmerksam zu machen, sprach das OLG Dresden den Adressaten keinen Schadensersatz zu: Der Rundbrief sei nicht aufdringlich gewesen und ihre Rechte nur geringfügig verletzt worden.
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