Die Eilanträge von zwei Anbietern pornografischer Internetseiten mit Sitz auf Zypern sind auch in zweiter Instanz ohne Erfolg geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Eilverfahren entschieden, dass die Einbindung der Kommission für Jugendmedienschutz in den Entscheidungsprozess nicht zu beanstanden ist. Zudem gehe - unabhängig von etwaigen Schutzmodalitäten auf Zypern - der hiesige Jugendschutz der Dienstleistungsfreiheit vor, so das Gericht.
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