Prüfung von Grundstückskaufvertrag: Anwalt haftet für unnötige Notarkosten
Ein Anwalt, der Entwurfsänderungen eines Grundstückskaufvertrags an einen Notar übermittelt, ohne seinen Mandanten über die Kostenrisiken aufgeklärt zu haben, muss nach dem Scheitern der Verhandlungen für die Notarkosten aufkommen. Das LG Berlin II sieht ein klares Anwaltsverschulden.
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Spezialisierte Rechtsanwälte müssen sich zeitnah über Rechtsprechungsänderungen in ihrem Rechtsgebiet informieren. Laut dem OLG Jena hieß das selbst im Jahr 2015 schon, die Online-Datenbank des BGH zu sichten – und natürlich die NJW.
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