Donnerstag, 12.11.2020
Entlassung eines Polizeianwärters nach Vorfall bei Funkverkehrsübung bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung bestätigt. Der Mann war entlassen worden, nachdem er bei einer Funkverkehrsübung den Namen Jung mit "Jude, Untermensch, Nazi" sowie "Gaskammer" oder "Genozid" durchgegeben hatte.

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