Zweifel an Verfassungstreue wegen Vorfalls bei Funkverkehrsübung
Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen. Der Vorfall beim Üben des Funkalphabets ereignete sich während des Unterrichts in der Hochschule der Polizei in Oranienburg. Sein Dienstherr berief sich daraufhin auf Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten beziehungsweise an dessen charakterlicher Eignung. Das Land entließ den fast 25-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Eignungszweifel trotz Einstellung des Verfahrens wegen Volksverhetzung
Das OVG hat dem Dienstherrn bei der Annahme dieser Eignungszweifel einen Beurteilungsspielraum zugestanden. Der Dienstherr habe keinen einmaligen, persönlichkeitsfremden Vorfall annehmen müssen, zumal er neben dem gravierenden Fehlverhalten im Rahmen der Funkverkehrsübung auf weitere Auffälligkeiten habe hinweisen können. Dass das Strafverfahren gegen den Polizeibeamten wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei, lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen.