Entlassung eines Polizeianwärters nach Vorfall bei Funkverkehrsübung bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung bestätigt. Der Mann war entlassen worden, nachdem er bei einer Funkverkehrsübung den Namen Jung mit "Jude, Untermensch, Nazi" sowie "Gaskammer" oder "Genozid" durchgegeben hatte.

Zweifel an Verfassungstreue wegen Vorfalls bei Funkverkehrsübung

Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen. Der Vorfall beim Üben des Funkalphabets ereignete sich während des Unterrichts in der Hochschule der Polizei in Oranienburg. Sein Dienstherr berief sich daraufhin auf Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten beziehungsweise an dessen charakterlicher Eignung. Das Land entließ den fast 25-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. 

Eignungszweifel trotz Einstellung des Verfahrens wegen Volksverhetzung

Das OVG hat dem Dienstherrn bei der Annahme dieser Eignungszweifel einen Beurteilungsspielraum zugestanden. Der Dienstherr habe keinen einmaligen, persönlichkeitsfremden Vorfall annehmen müssen, zumal er neben dem gravierenden Fehlverhalten im Rahmen der Funkverkehrsübung auf weitere Auffälligkeiten habe hinweisen können. Dass das Strafverfahren gegen den Polizeibeamten wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei, lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2020 - 4 S 41/20

Redaktion beck-aktuell, 12. November 2020.