Dienstag, 2.1.2024
Auch Rückwärtsfahren mit Anhänger gilt als "Ziehen"

Der BGH hat in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein "Ziehen" im Sinn des § 19 StVG ist. Somit erfasse die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen jede Bewegung des Anhängers durch das Zugfahrzeug unabhängig von der Fahrtrichtung.

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Mittwoch, 15.3.2023
Halterhaftung für Beschädigung durch "rollenden" Anhänger

Wird ein auf einer Straße abgestellter Anhänger durch eine Kollision in Bewegung gesetzt und beschädigt im Rollvorgang ein Gebäude, kommt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Haftung wegen des "Betriebs" des Fahrzeugs in Betracht. In dem Schaden habe sich die aus der Konstruktion des Anhängers resultierende Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Einwirkung von Fremdkraft verwirklicht, die durch das Abstellen nicht beseitigt worden sei.

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