Mittwoch, 29.7.2020
Nordrhein-Westfalen hat kinderreichen Richtern zu wenig gezahlt

Die nordrhein-westfälische Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 war verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 04.05.2020 entschieden. Die ihnen ab dem dritten Kind gewährten Zuschläge müssten ihr Nettoeinkommen so erhöhen, dass ihnen für jedes dieser Kinder mindestens 115% des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs nach dem SGB II zur Verfügung steht. Der Landesgesetzgeber muss nun bis Ende Juli 2021 eine dem Alimentationsprinzip genügende Regelung treffen.

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Dienstag, 28.7.2020
Berliner Richterbesoldung 2009 bis 2015 teils verfassungswidrig zu niedrig

Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R1 bis R2 in den Jahren 2009 bis 2015 und in der Besoldungsgruppe R3 im Jahr 2015 war verfassungswidrig zu niedrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.05.2020 entschieden. Die Besoldung sei evident unzureichend und daher mit dem Alimentationsprinzip unvereinbar gewesen. Das Land muss nun bis Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen treffen.

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