Montag, 2.5.2022
Kein sofortiger Stopp für Atomkraftwerk Neckarwestheim II

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat einen Antrag auf einstweilige Betriebseinstellung des Atomkraftwerks Neckarwestheim II abgelehnt. Die Antragsteller hatten die Gefahr eines Atomunfalls wegen Wanddickenschwächungen, unter anderem Rissen an Rohren, geltend gemacht. Der VGH sah die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung nicht gegeben und verwies insbesondere auf den Funktionsvorbehalt der Exekutive im Atomrecht.

Mehr lesen