Mittwoch, 28.4.2021
Kein Rücktritt von Prüfungen wegen ADHS

Eine ADHS-Erkrankung stellt prüfungsrechtlich ein Dauerleiden dar und berechtigt deshalb nicht zum Rücktritt von Prüfungen. Die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen sind laut Bundesverwaltungsgericht nicht in absehbarer Zeit heilbar, da eine medizinische Behandlung langwierig ist und nur auf Symptomebene erfolgen kann.

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