Dienstag, 13.4.2021
Lebensgefährliche Verletzung – Rasierklinge

Nutzt man eine ausgebaute Rasierklinge aus einem Einwegrasierer, um einen anderen damit zu verletzen, ist nicht unbedingt eine lebensgefährdende Behandlung anzunehmen. Der Strafrichter muss dem Bundesgerichtshof zufolge genau beschreiben, wie die Klinge beschaffen ist und wie sie eingesetzt worden ist, um eine Lebensgefährdung zu begründen.

Mehr lesen