Keine gemeinsame Haftanhörung: Nichtöffentlichkeit gilt auch unter Brüdern
Ein Georgier und sein Bruder – beide in Abschiebehaft – wurden zusammen angehört. Aus Sicht des BGH ein eklatanter Rechtsverstoß: Haftanhörungen müssten grundsätzlich nichtöffentlich erfolgen. Dies gelte auch für Brüder.
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