Donnerstag, 6.4.2023
Vergütungsansprüche auch nach Ausscheiden aus der Anwaltschaft

Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, offene Vergütungen bei seinen Auftraggebern einzufordern, wenn der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist. Laut Bundesgerichtshof bleibt der Beauftragte aus dem Anwaltsdienstvertrag nachwirkend zivilrechtlich verpflichtet, obwohl seine Zulassung erloschen ist. Dies gelte gerade auch für die richtige Einforderung noch offener Vergütungen und die dazu gehörige Mitteilung der Berechnung.

Mehr lesen