Die anwaltliche Vergütung wird in einem laufenden Verfahren dann fällig, wenn es mehr als drei Monate "ruht". Das geht dann laut LAG Berlin-Brandenburg auch ohne förmlichen Ruhebeschluss. Das Gericht müsse allerdings zu erkennen geben, dass es das Verfahren von sich aus nicht wieder aufrufen werde.
Mehr lesenWird eine Pflichtverteidigerbestellung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin aufgehoben, erhält der Anwalt dennoch die vollen Gebühren. Als beigeordneter Pflichtverteidiger darf er dem OLG Nürnberg zufolge darauf vertrauen, für seine geleistete Arbeit auch bezahlt zu werden.
Mehr lesenEin ehemaliger Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, offene Vergütungen bei seinen Auftraggebern einzufordern, wenn der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist. Laut Bundesgerichtshof bleibt der Beauftragte aus dem Anwaltsdienstvertrag nachwirkend zivilrechtlich verpflichtet, obwohl seine Zulassung erloschen ist. Dies gelte gerade auch für die richtige Einforderung noch offener Vergütungen und die dazu gehörige Mitteilung der Berechnung.
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